Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs (BFH)
Der Senat verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum beSt seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach erforderlichen Registrierungsbrief erhalten habe, nicht weiter (BFH, Urteil v. 1.10.2025 – X R 31/23; veröffentlicht am 20.11.2025).

