Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs (BFH)

Der Senat verfolgt seine Auf­fas­sung, die maß­geben­den gesetz­lichen Bestim­mungen zum beSt seien dahin­gehend auszu­legen, dass dieses Post­fach dem ein­zelnen Steuer­berater erst dann zur Ver­fügung stehe, wenn er den für die Erst­anmel­dung zu diesem Post­fach erfor­der­lichen Regis­trie­rungs­brief erhal­ten habe, nicht weiter (BFH, Urteil v. 1.10.2025 – X R 31/23; veröf­fent­licht am 20.11.2025).