Schenkungsteuer: Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“
Für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € fällt Schenkungssteuer an. Es handelt sich hierbei nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 4.12.2025 – 4 K 1564/24; Revision zugelassen).
Hintergrund: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei.

