UPDATE: Digitale Steuerbescheide: Was ab 2026 wirklich gilt
Ab 2026 startet die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden – aber nicht so wie ursprünglich beschlossen. Der Gesetzgeber verschiebt einen wichtigen Teil einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung um ein Jahr. Der DStV ordnet ein, was das für Kanzleien und Steuerpflichtige bedeutet.
Start wird teilweise verschoben
Finanzbehörden dürfen ab 2026 Bescheide digital bereitstellen – ohne Einwilligung der Steuerpflichtigen. Eigentlich sollte die digitale Bereitstellung bei elektronisch abgegebenen Erklärungen ab 2026 der Regelfall sein. Jetzt gilt: Das wird erst ab 2027 so sein.
Das führt zu einem Nebeneinander: 2026 kann ein Bescheid digital kommen – oder weiterhin per Post. Das Finanzamt entscheidet. Wie es das konkret umsetzt, ist unklar. Steuerpflichtige und Kanzleien müssen im Zweifel auf beides eingestellt sein.
Widerspruch jederzeit möglich
Auch künftig bleibt Papier erlaubt. Wer Bescheide weiterhin per Post möchte, kann dem digitalen Verfahren formlos widersprechen – einmalig oder dauerhaft. Der Antrag gilt allerdings nur für die Zukunft.
Kanzleien und Steuerpflichtige sollten sich rechtzeitig auf die digitale Zustellung vorbereiten.
Unklar ist, wie lange eine Einwilligung zum digitalen Erhalt technisch und rechtlich noch möglich bleibt. Wer sicher digital starten will, sollte dies frühzeitig mit dem Finanzamt abstimmen.

