Verwendung der neu gefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (BMF)

Das BMF hat die Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 12.12.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/003/105).

Hintergrund: Mit BMF-Schreiben v. 27.3.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/002/001, BStBl 2025 I S. 954 wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser Muster mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Angesichts der notwendigen programmtechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze nach § 80a AObestimmt das BMF-Schreiben v. 24.4.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/003/042, BStBl 2025 I S. 986, dass die bis zum 26.3.2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die entsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten weiterhin zu verwenden sind, bis die automationstechnischen Anpassungen der Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a AO abgeschlossen sind.

Die automationstechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze sind mittlerweile umgesetzt.

Daher wird Folgendes bestimmt:

  • Ab sofort sind für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO die mit BMF-Schreiben v. 27.3.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/002/001 neu gefassten amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zu legen. Werden die Vollmachtsdaten nicht gemäß § 80a AOelektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, ist die Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen wie bisher freigestellt.
  • Wie im BMF-Schreiben vom 27.3.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/002/001 angekündigt, werden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt.

Quelle: BMF, Schreiben v. 12.12.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/003/105, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)