Vereinfachungsregelung für die Gastro
Zum 01.01.2026 kehrt der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie zurück. Das BMF hat hierzu heute ein neues Schreiben veröffentlicht – mit wichtigen Klarstellungen für die Praxis.
𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁𝗯𝗲𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗶𝗹𝘃𝗲𝘀𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝗰𝗵𝘁
Der DStV hatte bereits in der Anhörung zum Steueränderungsgesetz 2025 auf praktische Herausforderungen bei der Umstellung zum Jahreswechsel hingewiesen.
Das BMF greift diese nun auf: Für die Silvesternacht wird es nicht beanstandet, wenn Unternehmer einheitlich mit 19 % Umsatzsteuer abrechnen. Das schafft Rechtssicherheit in einer für die Gastro wirtschaftlich wichtigen Nacht.
𝗞𝗹𝗮𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗞𝗼𝗺𝗯𝗶𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗮𝗻𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁𝗲𝗻
Auch zu Buffets und All-Inclusive-Angeboten gibt es klare Vorgaben.
Wer Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis anbietet, darf pauschal aufteilen:
30 % des Entgelts können den Getränken zugerechnet werden.

