Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie (FG)
Das FG Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Vollziehung der Pfändung eines Kfz aufgehoben und ausgesetzt, da im Streitfall nach summarischer Prüfung die Unpfändbarkeit des Kfz aus gesundheitlichen Gründen ernstlich möglich ist (FG Münster Beschluss v. 19.12.2025 – 4 V 2500/25 AO).

