Das Steuerberatungsrecht wird modernisiert
Das Steuerberatungsrecht wird modernisiert Für Bürgerinnen und Bürger wird Steuerberatung damit flexibler, für Beratende wird Bürokratie abgebaut. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
„Die Arbeitswelt verändert sich rasant und wird immer digitaler. Deshalb bringen wir auch das Recht der Steuerberatung auf den neuesten Stand“, sagt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. „Das ist ein weiterer Schritt, um die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land zu entlasten.“
Das soll sich mit dem Gesetzentwurf ändern:
Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine werden umfassend modernisiert. Damit können zukünftig mehr Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt. Zum Beispiel dürfen Energieberaterinnen und Energieberater künftig auch auf steuerrechtliche Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen.
Die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen wird erweitert. Neben nahen Angehörigen dürfen zukünftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten. Zudem sollen sogenannte Tax Law Clinics an Universitäten zulässig sein.
Das Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern fällt weg. Das bedeutet, dass eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden kann, ohne dass diese durch eine andere Steuerberaterin oder einen anderen Steuerberater geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

