Lohnabrechnung 2026

Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten geliefert. Und wie so oft trifft es die Entgeltabrechnung mit voller Wucht ab dem 1. Januar 2026.

 

Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrente, Anpassungen bei Betriebsveranstaltungen, neue Grenzen bei der doppelten Haushaltsführung, höhere Freibeträge im Ehrenamt. Das ist kein Feinschliff, das ist ein echter Neustart in der Lohnpraxis.

 

Besonders klar ist die Botschaft bei den Betriebsveranstaltungen. Pauschalsteuer nur noch, wenn wirklich alle eingeladen sind. Das klingt banal, wird aber in vielen Unternehmen ein echtes Orga Thema. Einladung, Dokumentation, Nachweis. Wer hier schludert, zahlt am Ende drauf.

 

Die Aktivrente bringt politisch Rückenwind, abrechnungstechnisch aber jede Menge Detailfragen. Steuerfrei ja, sozialversicherungsfrei nein. Mehrere Jobs, Arbeitgeberwechsel, sonstige Bezüge. Ohne saubere Prozesse wird das schnell unübersichtlich. Gut, dass das BMF FAQs angekündigt hat. Die werden wir brauchen.

 

Und dann noch der Blick nach vorn. Betriebsrentenstärkungsgesetz und Mantelverordnung zeigen klar, wohin die Reise geht. Mehr Förderung, aber auch mehr Technik, mehr Schnittstellen, mehr Vorbereitung.

 

Das Fazit aus der Praxis. 2026 beginnt nicht leise. Wer Entgeltabrechnung verantwortet, sollte jetzt prüfen, sortieren und vorbereiten.