Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids nach dem Landesrecht Baden-Württemberg (FG)
Für eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids reicht es nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Erforderlich ist zudem die Darlegung eines besonderen Aussetzungsinteresses (FG Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 23.7.2025 – 2 V 442/25 sowie v. 18.7.2025 – 2 V 440/25; Beschwerden nicht zugelassen).

