Schenkungsteuer: Keine Steuerbefreiung von Zuwendungen an eine Landesstiftung (BFH)

Die Steuer­befrei­ung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG setzt voraus, dass die Zuwen­dung aus­schließ­lich, das heißt aus­nahms­los und unein­ge­schränkt, Zwecken der je­wei­ligen Gebiets­körper­schaft dient. Die Steuer­befrei­ung nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG liegt nach dem Rechts­gedan­ken des § 56 AO nur dann vor, wenn die Zwecke der Satzung des Zuwen­dungs­empfän­gers, denen die Zuwen­dung gewid­met ist, aus­schließ­lich, das heißt aus­nahms­los und unein­geschränkt, steuer­begüns­tigte Zwecke sind (BFH, Urteil v. 30.7.2025 – II R 12/24; veröf­fent­licht am 11.12.2025).