Betrieblich genutzte Räume eines freiberuflichen Musikers als häusliches Arbeitszimmer (FG)

Mehrere freiberuflich genutzte Räume eines Musikers im ansonsten privat genutzten Haus können als ein häusliches Arbeitszimmer angesehen werden, sodass der Betriebsausgabenabzug auf 1.250 € pro Jahr zu begrenzen ist (FG Münster, Urteil v. 28.8.2024 – 2 K 1243/20 E; Revision anhängig, BFH-Az. VIII R 20/25).