Zollrecht: Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen (BFH)
Ist der Preis bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen ursprünglich zu niedrig angegeben und wird der Preis nachträglich erhöht, deutet dies darauf hin, dass die Verbundenheit der Unternehmen den Preis beeinflusst hat. Die Transaktionswertmethode (Art. 29 ZK / Art. 70 UZK) gelangt dann möglicherweise nicht zur Anwendung (BFH, Urteil v. 15.7.2025 – VII R 36/22; veröffentlicht am 13.11.2025).

