Februar 2026: Änderungen im Überblick

Im Februar 2026 greifen bei Rente, Krankenkassenbeiträgen, Steuern und Lebenshaltungskosten mehrere Neuerungen verzögert durch und verändern viele Haushaltsbudgets.

Im Februar 2026 bündelt sich für viele Ruheständler, was zum Jahreswechsel nur als Ankündigung vorlag: geänderte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, neue Steuerregeln, verschobene Grenzen beim Hinzuverdienst sowie höhere Kosten für Mobilität und Energie.

Einige Effekte wirken formal bereits seit Januar, tauchen aber erst jetzt in Rentenmitteilungen, Kontoabbuchungen oder Nebenkosten auf.

Wer seine Belege und Schreiben von Krankenkasse, Finanzamt und Rentenversicherung aufmerksam prüft, kann besser einschätzen, wie sich die monatliche Liquidität verändert und ob ein Kassenwechsel, Anpassungen beim Nebenjob oder Rücklagen für Heiz- und Fahrtkosten sinnvoll sind.

 

Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Nettoeffekt oft erst ab März sichtbar

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2026 bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag.

Als Orientierungswert nennt die Politik 2,9 Prozent, einzelne Kassen liegen darüber oder darunter.

Für pflichtversicherte Rentner führt die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge direkt ab.

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2026, wird dies bei der Rentenzahlung häufig erst mit Verzögerung verrechnet.

So rechnen viele Kassen bis Ende Februar noch mit dem alten Satz; der niedrigere Auszahlungsbetrag zeigt sich dann erstmals in der März-Rente.

Wer jetzt Schreiben zu neuen Beitragssätzen erhält, sollte prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und ob ein Wechsel angesichts von Leistungen und Service wirklich vorteilhaft ist.

 

Rentenbeginn im Februar: Jahrgänge 1959 bis 1964 im Fokus

Für einen Rentenstart zum 1. Februar 2026 müssen alle Anspruchsvoraussetzungen zu Monatsbeginn erfüllt sein.

Bei der Regelaltersrente erreicht vor allem der Jahrgang 1959 die Altersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten; betroffen sind insbesondere im November 1959 Geborene.

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) wird im Februar vor allem für den Jahrgang 1961 relevant, konkret für viele im Juli 1961 Geborene mit einem Rentenbeginn mit 64 Jahren und sechs Monaten.

Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren kann weiter ab 63 mit Abschlägen starten; neu hinzu kommen damit im Februar 2026 Renten für im Januar 1963 geborene Versicherte.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für den Jahrgang 1964 ein Start ab 62 möglich, wenn Wartezeiten und Nachweise vorliegen.

 

Steuern, Aktivrente und Minijob: Neue Spielräume beim Zuverdienst

Steuerlich bringt 2026 einen höheren Grundfreibetrag und verschobene Tarifeckwerte zur Entlastung bei der kalten Progression.

Das wirkt sich vor allem auf Ruheständler mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung, Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen aus.

Gleichzeitig steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil der Rente weiter an, während der persönliche Freibetrag für den Startjahrgang festgeschrieben wird.

Laut gegen-hartz.de wird deshalb bei gleicher Bruttorente mehr Einkommen steuerlich erfasst als in früheren Jahrgängen.

Beim Hinzuverdienst wächst der Rahmen: Die Minijob-Grenze liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat.

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine „Aktivrente“, bei der bis zu 2.000 Euro Monatsverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei bleiben sollen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – entscheidend ist dann die korrekte Umsetzung durch den Arbeitgeber.

 

Pflegebeiträge, Grundrente und Lebenshaltung: Februar als Belastungstest

In der sozialen Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz auf dem Niveau seit 1. Januar 2025, kurzfristige Mehrbelastungen entstehen hier also nicht automatisch.

In der privaten Pflegepflichtversicherung können die Prämien zum Jahreswechsel 2026 jedoch steigen; der Effekt zeigt sich vielen Betroffenen erst, wenn die neuen Lastschriften im Februar regelmäßig abgebucht werden.

Beim Grundrentenzuschlag wirken sich turnusmäßige Einkommensprüfungen aus früheren Jahren aus – je nach angerechnetem Einkommen kann der Zahlbetrag steigen, sinken oder entfallen.

Das Deutschlandticket kostet seit Januar 63 Euro im Monat, die CO₂-Bepreisung macht Heizen und Tanken tendenziell teurer.

Weil Heizbedarf und Mobilitätsnutzung im Winter hoch sind, kann der Februar zum Stresstest für das Haushaltsbudget werden, insbesondere wenn zusätzlich neue Sozialversicherungsgrenzen bei Erwerbstätigkeit im Ruhestand greifen.

 

 

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt

Besitzer einer Photovoltaikanlage oder eines Balkonkraftwerks müssen sich auf eine kleine Änderung einstellen.

Ab dem 1. Februar 2026 fällt die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, geringer aus.

Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie Ihre Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen haben.

Melden Sie Ihre PV-Anlage erst nach dem 1. Februar an, fällt die Vergütung um ein Prozent geringer aus als bei älteren Anlagen.

 

In konkreten Zahlen bedeutet das:

Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) gibt es bei Volleinspeisung ab Februar 12,34 Cent pro Kilowattstunde (kWh) (vorher waren es 12,47 Cent).

Bei Teileinspeisung werden pro kWh 7,78 Cent ausgezahlt (vorher: 7,86 Cent).

Bei Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp gibt es bei Volleinspeisung ab Februar 10,35 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 10,45 Cent).

Gleiches gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp.

Bei Teileinspeisung variiert die Vergütung: Für Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp bekommen Besitzer ab Februar 6,73 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 6,80 Cent), für Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp sind es 5,50 Cent (vorher: 5,56 Cent).

Die nächste Senkung der Einspeisevergütung ist für den 1. August 2026 vorgesehen.

Die niedrigere Vergütung gilt immer nur für neue Anlagen.

Wer sich eine PV-Anlage anschafft, für den bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich hoch – abhängig eben vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme.

Allerdings soll 2026 das letzte Jahr sein, in dem es die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen gibt.

 

Eckpunkte für neues Heizungsgesetz

Aus dem Gebäudeenergiegesetz soll das Gebäudemodernisierungsgesetz werden.

Bis Ende Februar 2026 will die Bundesregierung die Eckpunkte dafür beschließen.

Allerdings dürfte dieser Schritt mit der angekündigten „Abschaffung“ des Heizungsgesetzes wenig zu tun haben.

Denn Deutschland ist an die europäischen Klimaziele gebunden, der Gebäudesektor muss schrittweise klimaneutral werden.

Die grundlegenden Vorgaben werden also bestehen bleiben.

Und auch ohne neues Gesetz ist die Wärmewende längst im Gange: 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen verkauft als Gasheizungen.

 

Euro löst Lew in Bulgarien endgültig ab

Am 1. Februar ist der Euro in Bulgarien das einzige gültige Zahlungsmittel.

Zwar hat er den Lew bereits Anfang 2026 als Landeswährung abgelöst, im Januar konnten Bürger und Touristen aber noch mit beiden Währungen bezahlen.

Diese Übergangsphase endet am 31. Januar.

Ein Euro entspricht 1,95583 Lew – exakt derselbe Umrechnungskurs, zu dem einst die D-Mark in den Euro überführt wurde.

Der Gang zur Wechselstube und mögliche Gebühren entfallen, Preise lassen sich leichter vergleichen und auch Kartenzahlungen funktionieren künftig unkomplizierter.

 

Beginn des Ramadan

Für rund fünfeinhalb Millionen Muslime in Deutschland beginnt um den 18. Februar der Ramadan, die mehrwöchige Fastenzeit.

Wann genau der muslimische Fastenmonat startet, richtet sich traditionell nach dem Erscheinen der Neumondsichel.

Je nach Region kann es deshalb zu kleinen Abweichungen kommen.

Während des Ramadans verzichten gläubige Muslime tagsüber bis zum Sonnenuntergang auf Essen und Trinken, außerdem auf Rauchen und sexuelle Aktivitäten.

Am Abend kommen viele Familien und Freunde zusammen, um gemeinsam das Fasten zu brechen.

Auf den Ramadan folgt das Fest des Fastenbrechens, auch bekannt als Zuckerfest.

 

Karneval erreicht Höhepunkt

Auch bei den Christen beginnt die Fastenzeit, vorher wird aber gefeiert – zumindest in den jecken Teilen der Bundesrepublik.

Von Köln und Düsseldorf bis Mainz, von Schwaben bis Franken steuern Karneval, Fastnacht oder Fasching auf ihren Höhepunkt zu.

Die Hochfeiertage der Narren stehen Mitte des Monats mit Weiberfastnacht (12. Februar) und Rosenmontag (16. Februar) an, bevor die närrische Zeit mit dem Aschermittwoch am 18. Februar endet.

Dieser Tag markiert den Beginn der 40-tägigen christlichen Fastenzeit vor Ostern, einer Zeit der Besinnung und inneren Einkehr, die an das Fasten Jesu in der Wüste erinnert.

Gläubige im Alter zwischen 14 und 60 Jahren sind aufgerufen, in dieser Zeit Verzicht zu üben.

Die meisten Menschen wollen dabei Alkohol, Süßigkeiten und Fleisch weglassen, aber auch eine digitale Auszeit können sich viele vorstellen.

 

Großbritannien: Ohne ETA kein Boarding

In Großbritannien ist für die Einreise schon seit April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) vorgeschrieben.

Ab dem 25. Februar 2026 dürfen Fluggesellschaften Passagiere ohne gültige ETA nicht mehr an Bord lassen.

Der Reiseversicherer Ergo empfiehlt, die ETA spätestens 72 Stunden vor dem Abflug über das Portal der britischen Regierung zu beantragen.

Die Genehmigung kostet 16 Pfund (rund 19 Euro) und sollte – digital oder ausgedruckt – mitgeführt werden.

Sie ist zwei Jahre lang gültig und kann in dieser Zeit für beliebig viele Reisen genutzt werden.

 

Kurzer Februar – weniger Arbeitstage

2026 ist kein Schaltjahr, entsprechend gibt es keinen 29. Februar.

Damit hat der Monat rechnerisch rund 20 Arbeitstage.

Allerdings gibt es schlechte Nachrichten für Arbeitnehmer.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes müssen Beschäftigte 2026 im bundesweiten Schnitt 250,5 Tage arbeiten.

Das sind 2,4 Tage mehr als im zu Ende gehenden Jahr, als es mit durchschnittlich 248,1 Arbeitstagen den niedrigsten Wert seit 2019 gab.