Firmenwagenbesteuerung – Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten (BFH)

Die unentgeltliche Über­las­sung eines Stell­platzes oder einer Garage tritt als eigen­stän­diger Vor­teil neben den Vor­teil für die Nutzung eines betrieb­lichen Kfz zu priva­ten Fahrten. Vom Arbeit­nehmer getra­gene Stell­platz­kosten min­dern daher den geld­werten Vor­teil aus der Kfz-Über­las­sung nicht (BFH, Urteil v. 9.9.2025 – VI R 7/23; veröf­fent­licht am 15.1.2026).