Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 6 Abs. 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 8.12.2025 – IV C 6 – S 2170/00015/002/094 und IV D 4 – S 2163/00007/005).
Hinweise:
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben v. 14.11.2001.
Das Schreiben ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Es kann mit Ausnahme der Übergangsregelungen in den Rn. 31 bis 33 auch für frühere Wirtschaftsjahre angewendet werden. Die Grundsätze zu § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG gelten auch in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1.1.2026beginnen. Im Übrigen gelten für frühere Wirtschaftsjahre weiterhin die Regelungen im BMF-Schreiben v. 14.11.2001.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

