Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde (BFH)
Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt (BFH, Beschluss v. 15.9.2025 – IX R 11/23; veröffentlicht am 18.12.2025).

