Bundesrat stimmt steuerlichen Verordnungen zu
In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat sich der Bundesrat u.a. mit zwei steuerlichen Verordnungen befasst: der „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ und der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“.
Der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen ohne Änderungen zugestimmt. Erfreulicherweise ist man der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats nicht gefolgt. Danach wäre u.a. die vom DStV und anderen Verbänden stark kritisierte Verschärfung des § 11c EStDV wieder in der Verordnung aufgetaucht. Sollte die Einschränkung des Gutachterkreises für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden politisch zukünftig erneut gefordert werden, stellt sich der DStV klar dagegen.
Es ist jedoch zu befürchten, dass die Einschränkung des Gutachterkreises zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden an anderer Stelle wieder auftauchen wird. Der DStV wird sich weiter gegen diese Verschärfungen aussprechen.
Die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hat ebenfalls den Bundesrat passiert.

