Start der Bereitstellung korrigierter E-Bilanzen zum Datenabruf

Die elektronische Rückübermittlung korrigierter E-Bilanzen durch die Finanzverwaltung wurde durch die Kammern seit Einführung der E-Bilanz gefordert. Jetzt ist sie in Bayern und NRW gestartet. Die anderen Länder sollen sukzessive folgen.

Die Bereitstellung zum Datenabruf erfolgt über DIVA 2. Liegt dem Finanzamt eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vor, gilt diese grundsätzlich auch für die Bereitstellung korrigierter E-Bilanzen. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.

Damit eine Bereitstellung erfolgt, muss es sich bei der an die Finanzverwaltung übermittelten E-Bilanz um einen „Jahresabschluss“, eine „Umwandlungsbilanz, zugleich Jahresabschluss“, eine „Liquidationsschlussbilanz“ oder eine „Aufgabebilanz“ handeln. Andere Bilanzarten wie z. B. „Eröffnungsbilanzen“ sind vorerst nicht für eine Datenbereitstellung vorgesehen.

Es werden ein Begleitschreiben (PDF) sowie die korrigierte E-Bilanz im XBRL-Format bereitgestellt. Im E-Bilanz-Datensatz sind die bereits korrigierten Werte enthalten, eine Übermittlung der Detailwerte erfolgt nicht.