Internationales: Abzugsfähigkeit finaler Betriebsstättenverluste aus dem EU-Ausland (FG)
Die Nichtabzugsfähigkeit finaler Verluste aus einer in Belgien belegenen Betriebsstätte bei der inländischen Besteuerung aufgrund der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung dieser Einkünfte verstößt weder gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit noch gegen den unionsrechtlichen bzw. den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (FG Düsseldorf, Urteil v. 2.7.2025 – 2 K 3098/20 G, F; Revision zugelassen, BFH-Az.: I R 22/25).

