Zollrecht: Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen (BFH)

Ist der Preis bei Geschäf­ten zwischen ver­bunde­nen Unter­nehmen ur­sprüng­lich zu niedrig ange­geben und wird der Preis nach­träglich er­höht, deutet dies darauf hin, dass die Ver­bunden­heit der Unter­nehmen den Preis beein­flusst hat. Die Trans­aktions­wert­methode (Art. 29 ZK / Art. 70 UZK) gelangt dann mög­licher­weise nicht zur Anwen­dung (BFH, Urteil v. 15.7.2025 – VII R 36/22; veröf­fent­licht am 13.11.2025).